AGB

Sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Bitte lesen Sie sich unsere AGB`s sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

§ 1 – Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Unternehmens Freizeitcampus und die dazugehörigen Verbundmarken nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Freizeitangebote für Gruppen und Einzelpersonen, Kurse, Touren, Mietung von Stand Up Paddle Boards, Kanus und Beachvolleyball-Feldern etc.) und Veranstaltungen.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern gültig, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 – Vertragsgrundlagen

2.1 Die Buchung einer Leistung bei Freizeitcampus kann schriftlich (auch online) oder mündlich erfolgen. Der Kunde versichert hierbei sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern zu handeln.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Angebotsannahmen von Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Form und können per Buchungstool der Website, E-Mail oder Post bei Freizeitcampus eingehen. Im Online-Shop gibt der Kunde mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

2.3 Der Kunde erhält eine automatische Buchungsbestätigung, in der Freizeitcampus bestätigt, dass die Buchung eingegangen ist (Bestellbestätigung). Die Buchungsbestätigung stellt die Annahme des Kaufangebots dar. 

2.4 Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder wenn sie im Falle einer ausnahmsweise mündlichen Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.

§ 3 – Zahlungsbedingungen

3.1 Die Zahlung erfolgt in unserem Onlineshop wahlweise via: Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), Sofort Überweisung, Giropay, PayPal oder Alipay. Via PayPal Checkout kann auch per SEPA Lastschrift Mandat bezahlt werden.

Bei Fernabsatzverträgen außerhalb unseres Onlineshops kann per Paypal oder Banküberweisung bezahlt werden; wir nennen unsere Zahlungsverbindungen in der Bestellbestätigung (per E-Mail).

3.2 Nach einer Online-Buchung erhält der Kunde eine Rechnung von 100 % sowie eine Buchungsbestätigung. Mit der Bezahlung ist die Buchung abgeschlossen. Sonstige schriftliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Erfolgt keine Zahlung, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Sein Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.

Der Veranstalter behält sich eine Nachberechnung vor, sollten noch weitere Angebote von Freizeitcampus in Anspruch genommen und bestätigt werden bzw. die Anzahl der erschienenen Personen mit der im bestätigten Angebot gemeldeten Personen übersteigen.

Der Veranstalter behält sich ebenso vor, den vereinbarten Gesamtbetrag zu veranschlagen, auch wenn die teilnehmende Personenzahl geringer ist als angemeldet.

3.3 Im Falle nicht fristgerechter Zahlungen ist Freizeitcampus berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann Freizeitcampus 10,00 € Auslagenersatz verlangen.

3.4 Bei Buchung unserer Gruppenangebote mit einem Wert von über 100 € behält sich Freizeitcampus vor, auf eine Bezahlung des Angebots innerhalb von 10 Tagen zu bestehen und auf das Anbieten der Option „Bezahlung vor Ort“ zu verzichten.

3.5 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

§ 4 – Preis- und Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von Freizeitcampus nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 5 – Teilnehmeranzahl

Bis zu zwei Tage vor einem Event, bei dem die Anzahl Teilnehmer nicht erfolgreich ist, kann Freizeitcampus vom Vertrag zurücktreten. Freizeitcampus ist verpflichtet, dem Kunden die Absage unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Event oder einem anderen Angebot verlangen. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Absageerklärung geltend zu machen.

§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl

Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Der Kunde hat Freizeitcampus die Anzahl der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den Gesamtpreis bzw. der Restzahlung dar. Verminderte Personenzahlen führen nicht zu Preisreduzierungen, erhöhte Gästezahlen bewirken, je nach Leistung, eine Erhöhung des Leistungspreises.

§ 7 – Rücktritt vom Vertrag und Corona-Ausnahmen

7.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Stornierung dazu führt, dass der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt.

7.2 Bis 28 Tage vor Beginn einer Veranstaltung/Leistung kann eine Buchung/Reservierung kostenfrei storniert werden. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. 

In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden steht Freizeitcampus unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu:

Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 40% des vereinbarten Gesamtpreises, bis  7 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung von Freizeitcampus eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.

7.3. Lässt die Wetterlage die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht oder nur teilweise stattfinden, werden 50 % des Gesamtbetrages für selbst erbrachte Leistungen auf den nicht stattfindenden Teil der gebuchten Leistung fällig. Leistungen Dritter, die Teil des Vertrages sind, müssen nach den Stornierungsbedingungen des Dritten berechnet werden.

7.4 Corona-Situation: Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher Anordnung nicht mehr durchführbar sind, verschieben wir kostenlos auf einen mit Ihnen abgestimmten Termin in der Zukunft.

Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter*innen hat oberste Priorität. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen zur Eindämmung des Corona-Virus und agieren entsprechend der sächsischen Allgemeinverfügung zum Infektionsschutzgesetz (Erlass des sächs. Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt). Die Durchführung unserer Programme erfolgt – wenn die aktuelle Allgemeinverfügung Veranstaltungen wieder erlaubt – selbstverständlich mit genehmigtem Sicherheits- und Hygienekonzept.

Unsere Programme finden, wenn es die Witterungsbedingungen hergeben, vorwiegend unter freiem Himmel in weitläufigen Arealen statt. Veranstaltungen, die indoor geplant sind, müssen in Locations stattfinden, die entsprechend belüftet werden können. Unsere ausgewählten Locations beherbergen selbstverständlich sanitäre Anlagen, sodass sichergestellt wird, dass sich unsere Kunden jederzeit die Hände waschen können. In Absprache mit unseren Kunden wählen wir Locations aus, bei denen ein Mindestabstand von 1,50m zwischen den Personen eingehalten werden kann. Bei unseren Events richten wir außerdem exklusive Bereiche für unsere Kunden ein, sodass Sie während des Events nicht in Kontakt mit außenstehenden Personen kommen.

Unsere Kunden buchen Programme über ein Onlineportal bzw. via E-Mailverkehr. Auch die Bezahlung wird per Überweisung bzw. online abgewickelt. Dadurch vermeiden wir Kontakt durch Bargeld.

Die Desinfektion von verwendeten Materialien während unserer Programme, erfolgt jedes Mal vor einem Event. Wird das Material von verschiedenen Gruppen genutzt, erfolgt auch zwischen den verschiedenen Aktionen eine Desinfektion des Materials.

Wir planen unsere Events stets in Abstimmung mit unseren Kunden. Sollten zusätzliche Wünsche durch firmeninterne Hygienemaßnahmen aufkommen, bestreben wir, diese umzusetzen. Sprechen Sie uns dazu gern an. Wir sind überzeugt, dass der Schutz unserer Mitarbeiter*innen und Kunden durch die beschriebenen Hygienemaßnahmen gewährleistet ist.

§ 8 – Fristlose Kündigung durch Freizeitcampus

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch Freizeitcampus nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann Freizeitcampus den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und den gesamten Wert des Vertrages berechnen.

§ 9 – Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Wird die begonnene Veranstaltung/Maßnahme durch unvorhersehbare Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Freizeitcampus den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Freizeitcampus für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

§ 10 – Gewährleistung/Pflichten von Freizeitcampus

Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages. Für Leistungen externer Dienstleistungen übernimmt dieser Anbieter die Gewähr.

§ 11 – Haftung des Veranstalters

11.1 Freizeitcampus haftet für:

eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und –abwicklung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungen Dritter die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

11.2 Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Freizeitcampus haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.

§ 12 – Beschränkung der Haftung

12.1 Freizeitcampus haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich Freizeitcampus dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

12.2 Für mitgeführte persönliche Gegenstände übernimmt der Kunde die Haftung. Freizeitcampus übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrerseits. Bei Bedarf kann der Kunde an unseren Stationen einen abschließbaren Spind mieten und seine Sachen in unseren Umkleidekabinen lassen. An den Stationen am Cospudener See (Container) und Kulkwitzer See (Terasse) können ebenfalls Sachen abgestellt werden, für die Freizeitcampus aber ebenfalls keine Haftung übernimmt.

 

§ 13 – Mitwirkungspflicht/Schäden durch Kunden und Gäste

13.1 Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an Freizeitcampus weiterzuleiten.

13.2 Dem Ausbildungs-, Schulungs- und Führungspersonal ist Folge zu leisten. Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern diese erforderlich ist.

13.3 Der Kunde hat alle über ihn angemeldete Personen über den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen, insbesondere § 10, vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen. Alternativ stehen die AGB’s online zur Verfügung.

13.4 Entstandene Schäden durch mittelbar oder unmittelbar beteiligte Personen des Kunden an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen von Freizeitcampus oder an Gegenständen/ Gebäuden/Fahrzeugen beauftragter Partner, so haftet der Kunde/Gast für deren Wiederherstellung/Schadensbeseitigung/Reinigung.

§ 14 – Versicherung

Die Kunden/Gäste von Freizeitcampus sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

§ 15 – Gutscheine / Dauerkarten

15.1 Gutscheine und Dauerkarten sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.

15.2 Gutscheine, Gutscheinkarten, Guthabenkarten mit Rabatt oder weitere Rabattaktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Eine Ausnahme sind lediglich reguläre Ermäßigungen für Kinder und Studierende.

§ 16 – Verkauf von Artikeln

Hinsichtlich Garantie und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Verkauf neuer oder gebrauchter Güter, inklusive dem online-Erwerb.

§17 – Hinweise zur Nutzung von Verleih Material (z.B. im Rahmen von Stand Up Paddling und Kanutouren)

17.1 Bei der Ausgabe von Verleih-Material können wir einen Pfand fordern.

17.2 Die Ausrüstung ist während der gesamten Nutzungsdauer pfleglich zu behandeln. Insbesondere das Auffahren auf Hindernisse wie Baumstämme oder Steine in Ufernähe soll verhindert werden. Kunden haften für Beschädigung und Verlust von Board (450 Euro) und Paddel (45 Euro). Etwaige entstehende Schäden oder Verluste müssen sofort angezeigt werden.

§18 – Teilnahme an Veranstaltungen (Events, Kurse, Touren, Verleih)

18.1 Bei Events, die am oder auf dem Wasser satttfinden: Jede*r Teilnehmer*in muss körperlich fit und gesund sein und schwimmen können. Wir empfehlen die Beherrschung der Anforderungen des Jugendschwimmabzeichen „Silber“ inkl. Kenntnis der Selbstrettung sowie Absicherung durch Rettungs-/Schwimmwesten. Minderjährige unter 12 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten stehpaddeln, sofern diese nicht selbsr am Veranstaltungsort sind. Eine Einweisung durch unsere Teamer ist verpflichtend.

18.2 Die rechtzeitige Rückgabe des Verleih-Materials ist unbedingt einzuhalten. Zu diesem Zweck können wasserdichte Uhren geliehen werden. Bei einer verspäteten Rückgabe sind wir berechtigt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 10 € zzgl. der zeitanteiligen Verleihgebühr in Rechnung zu stellen – dies gilt insbesondere für den Fall, dass durch die verspätete Rückgabe ein anderer Kunde Wartezeiten hinnehmen muss. Für den Fall, dass nachfolgende Kunden ihre Buchung aufgrund der Verspätung widerrufen, hat der verspätete Kunde den Ausfall zu kompensieren.

18.3 Die verspätete Ausgabe gebuchten Verleih-Materials, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, berechtigen den Kunden nicht zur Überschreitung des gebuchten Zeitraums. Für den Fall einer verkürzten Nutzungsdauer erhält der Kunde einen Gutschein bzw. den Buchungspreis zeitanteilig erstattet.

18.4 Erscheint ein Kunde nicht zu einem gebuchten Termin, sind wir ab einer Verspätung von mehr als 15 Minuten berechtigt, das Material anderweitig zu vergeben.

18.5 Wetter: Bei starkem Wind, Gewitter, Blitz und Donner, Hagelschauer, oder eingeschränkter Sicht ist die Nutzung des Steh-Paddler Materials sofort abzubrechen. Die Kleidung ist den jeweiligen Wetterbedingungen anzupassen. Müssen wir die Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse absagen, können Sie den Termin zur Inanspruchnahme der Veranstaltung umbuchen. Bitte fragen Sie uns im Zweifel, ob eine gebuchte Veranstaltung stattfindet. Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht – obwohl diese stattfindet – verfällt der Leistungsanspruch ersatzlos.

18.6 Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden zu keiner Veranstaltung zugelassen.

18.7 Garderobe und Wertgegenstände: Besucher sind eigenverantwortlich.

§19 – Benutzungs- und Verhaltensregeln bei Anmietung von Booten

19.1 Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Den Anweisungen des Vermieters bzw. seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die maximal zulässige Personenzahl und Zuladung ist zu beachten. 

19.2 Die Nutzung der Mietsache unter Einfluss von Alkohol ist nicht gestattet. 

19.3 Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren müssen eine Schwimmweste tragen. Die Verantwortung für Minderjährige obliegt deren volljährigen Begleitpersonen. 

19.4 Verschmutzungen der Mietssache und der Umwelt sind zu vermeiden. Abfall ist durch den Mieter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Mietsache ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe einer übermäßig verschmutzten Mietsache verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter die Kosten der Reinigung zu erstatten.

§20 – Schlussbestimmungen

20.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen Freizeitcampus und dem Teilnehmer im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss über Leistungen von Freizeitcampus getroffen werden, sind in dem Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

20.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

20.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.

20.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Freizeitcampus und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Stand 05/2021